© 2011  afg worknet GmbH Kontakt Home Impressum So finden Sie uns Haftungsausschluss Gerichtliches Mahnverfahren Durch das gerichtliche Mahnverfahren sichert der Gläubiger seine Forderungen vor der Verjährung. Schritt 1: Mahnung Wenn Sie der vereinbarten Zahlung nicht nachkommen, sind Sie in Zahlungs-„Verzug“, und erhalten eine Mahnung. Damit kann der Gläubiger jetzt z.B. Verzugszinsen und / oder Kosten für einen Rechtsanwalt von Ihnen verlangen. Schritt 2: Mahnbescheid (Gerichtliches Mahnverfahren) Der Gläubiger kann einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung gerechtfertigt ist! Deshalb prüfen Sie unbedingt die Forderungen! Sie können innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides (gelben Umschlag mit Datum der Zustellung aufheben!) einen begründeten Widerspruch beim Amtsgericht einlegen. Schritt 3: Vollstreckungsbescheid Als nächstes kann der Gläubiger einen Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides stellen. Damit kann er seine Forderungen zwangsweise 30 Jahre lang eintreiben. Dies ist die letzte Möglichkeit, (innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung) Einspruch zu erheben. Der Gläubiger kann dann folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten: Sachpfändung (Sie müssen jetzt noch keine Angaben zur Bankverbindung oder Arbeitgeber machen) Eidesstattliche Versicherung (EV) Achtung:  Bei falschen Angaben machen Sie sich strafbar. Kontopfändung Lohnpfändung „Öffentliche Gläubiger“ z.B. Jobcenter, Finanzamt, Sozialamt, Krankenkasse, GEZ (hier: ohne gerichtliches Mahnverfahren, die öffentlichen Gläubiger können sofort aus dem Bescheid heraus vollstrecken) Fragen und Anregungen an:   schuldnerberatung@ afgworknet.de Aktuelle Termine ACHTUNG: Am Donnerstag,  den 19.04.2012 sind beide Büros der Schuldnerberatung  geschlossen !!!