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Haftungsausschluss
Gerichtliches Mahnverfahren
Durch das gerichtliche Mahnverfahren sichert der Gläubiger seine Forderungen vor der Verjährung.
Schritt 1: Mahnung
Wenn Sie der vereinbarten Zahlung nicht nachkommen, sind Sie in Zahlungs-„Verzug“, und erhalten eine
Mahnung. Damit kann der Gläubiger jetzt z.B. Verzugszinsen und / oder Kosten für einen Rechtsanwalt
von Ihnen verlangen.
Schritt 2: Mahnbescheid (Gerichtliches Mahnverfahren)
Der Gläubiger kann einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen. Das Gericht prüft nicht, ob die
Forderung gerechtfertigt ist! Deshalb prüfen Sie unbedingt die Forderungen! Sie können innerhalb von
2 Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides (gelben Umschlag mit Datum der Zustellung aufheben!)
einen begründeten Widerspruch beim Amtsgericht einlegen.
Schritt 3: Vollstreckungsbescheid
Als nächstes kann der Gläubiger einen Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides stellen. Damit
kann er seine Forderungen zwangsweise 30 Jahre lang eintreiben. Dies ist die letzte Möglichkeit,
(innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung) Einspruch zu erheben.
Der Gläubiger kann dann folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten:
Sachpfändung (Sie müssen jetzt noch keine Angaben zur Bankverbindung oder Arbeitgeber machen)
Eidesstattliche Versicherung (EV)
Achtung: Bei falschen Angaben machen Sie sich strafbar.
Kontopfändung
Lohnpfändung
„Öffentliche Gläubiger“
z.B. Jobcenter, Finanzamt, Sozialamt, Krankenkasse, GEZ
(hier: ohne gerichtliches Mahnverfahren, die öffentlichen Gläubiger können sofort aus dem Bescheid
heraus vollstrecken)
Fragen und
Anregungen an:
schuldnerberatung@
afgworknet.de
Aktuelle Termine
ACHTUNG:
Am Donnerstag,
den 19.04.2012
sind beide Büros
der Schuldnerberatung
geschlossen !!!