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Haftungsausschluss
Selbständige und ehemalige Selbständige
Wenn Sie selbständig sind oder waren, prüfen Sie bitte folgende Kriterien:
•
Sind sie aktuell selbständig?
•
Haben Sie mehr als 19 Gläubiger?
•
Haben Sie weniger als 20 Gläubiger, aber wegen ehemaliger Arbeitnehmer Schulden:
nicht gezahlter Lohn, Lohnsteuer, nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge oder Beiträge zur
Berufsgenossenschaft
. . .
dann sprechen Sie uns umgehend an!
Wenn wir Sie nicht beraten können, nennen wir Ihnen passende Beratungsstellen!
Fragen und
Anregungen an:
schuldnerberatung@
afgworknet.de
Aktuelle Termine
ACHTUNG:
Am Donnerstag,
den 19.04.2012
sind beide Büros
der Schuldnerberatung
geschlossen !!!