© 2011  afg worknet GmbH Kontakt Home Impressum So finden Sie uns Haftungsausschluss Schufa (Auszug der Internetseite) Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Es geht um Informationen, die nützen und schützen. Der Schutzgedanke hat zwei Aspekte: Unternehmen können sich vor hohen Geschäftsrisiken und Zahlungsausfällen schützen, bei Verbrauchern spielt der Schutz vor einer möglichen Überschuldung eine Rolle. Die Schufa weiß weder, was Sie verdienen, noch was Sie an Vermögen angespart haben. Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse kennt vielleicht Ihre Bank - die Schufa nicht. Sie weiß auch nichts über Ihren Familienstand, Ihre Nationalität oder Ihren Beruf. Einmal jährlich haben Sie Anspruch auf Ihre kostenlose Datenübersicht Bestellformular im Internet: Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz Formular ganz unten § 34 !!!: Bitte ausdrucken, ausfüllen, „Bestellung Datenübersicht nach § 34 BDSG“ ankreuzen und per Post mit Kopie Personalausweis/Reispass + der Meldeadresse an die Schufa senden (beachten Sie die Anleitung) Woher bekommt die Schufa ihre Informationen über Verbraucherinsolvenzverfahren? Die Schufa entnimmt diese Informationen den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und zur Restschuldbefreiung werden im Bundes- und Staatsanzeiger sowie im Internet veröffentlicht. Worüber die Auskunft Auskunft gibt In der Auskunft ist zusammengestellt, welche Informationen über Sie bei der Schufa vorliegen. Neben Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuellen und früheren Anschriften, finden sich in der Regel Informationen, die von Vertragspartnern gemeldet wurden, so z.B.: Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit sowie eventueller vorzeitiger Erledigung Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte Einrichtung eines Telekommunikationskontos Kundenkonten beim Handel Eventuell sind auch von Verträgen abweichende Verhalten aufgeführt wie beispielsweise: Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung Missbrauch eines Giro- oder Kreditkontos nach Nutzungsverbot Außerdem sind möglicherweise Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen aufgenommen. Dazu gehören unter anderem: Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung von Eidesstattlichen Versicherungen Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens Abweisung und Einstellung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens mangels Masse Fragen und Anregungen an:   schuldnerberatung@ afgworknet.de Aktuelle Termine ACHTUNG: Am Donnerstag,  den 19.04.2012 sind beide Büros der Schuldnerberatung  geschlossen !!!