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Haftungsausschluss
Schufa (Auszug der Internetseite)
Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Es geht um
Informationen, die nützen und schützen. Der Schutzgedanke hat zwei Aspekte: Unternehmen können sich
vor hohen Geschäftsrisiken und Zahlungsausfällen schützen, bei Verbrauchern spielt der Schutz vor einer
möglichen Überschuldung eine Rolle.
Die Schufa weiß weder, was Sie verdienen, noch was Sie an Vermögen angespart haben. Ihre
Einkommens- und Vermögensverhältnisse kennt vielleicht Ihre Bank - die Schufa nicht. Sie weiß auch
nichts über Ihren Familienstand, Ihre Nationalität oder Ihren Beruf.
Einmal jährlich haben Sie Anspruch auf Ihre kostenlose Datenübersicht
Bestellformular im Internet: Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz
Formular ganz unten § 34 !!!: Bitte ausdrucken, ausfüllen, „Bestellung Datenübersicht nach § 34 BDSG“ ankreuzen
und per Post mit Kopie Personalausweis/Reispass + der Meldeadresse an die Schufa senden (beachten Sie die
Anleitung)
Woher bekommt die Schufa ihre Informationen über Verbraucherinsolvenzverfahren?
Die Schufa entnimmt diese Informationen den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte.
Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und zur Restschuldbefreiung werden im
Bundes- und Staatsanzeiger sowie im Internet veröffentlicht.
Worüber die Auskunft Auskunft gibt
In der Auskunft ist zusammengestellt, welche Informationen über Sie bei der Schufa vorliegen. Neben
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuellen und früheren Anschriften, finden sich in der
Regel Informationen, die von Vertragspartnern gemeldet wurden, so z.B.:
•
Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit sowie eventueller vorzeitiger Erledigung
•
Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte
•
Einrichtung eines Telekommunikationskontos
•
Kundenkonten beim Handel
Eventuell sind auch von Verträgen abweichende Verhalten aufgeführt wie beispielsweise:
•
Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind
•
Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
•
Missbrauch eines Giro- oder Kreditkontos nach Nutzungsverbot
Außerdem sind möglicherweise Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen
Bekanntmachungen aufgenommen. Dazu gehören unter anderem:
•
Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung von Eidesstattlichen Versicherungen
•
Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
•
Abweisung und Einstellung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens mangels Masse
Fragen und
Anregungen an:
schuldnerberatung@
afgworknet.de
Aktuelle Termine
ACHTUNG:
Am Donnerstag,
den 19.04.2012
sind beide Büros
der Schuldnerberatung
geschlossen !!!