© 2011  afg worknet GmbH Kontakt Home Impressum So finden Sie uns Haftungsausschluss Beratungskosten und Kostenübernahme Die afg worknet Schuldnerberatung ist staatlich anerkannt gem. § 305 Abs.1, Nr.1 InsO und führt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg die Schuldnerberatung durch. Voraussetzung ist in jedem Fall: Sie sind in Hamburg gemeldet. Die Beratungskosten werden von der Stadt Hamburg übernommen, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen. Damit ist die Beratung für Sie kostenlos. Für Wohnungslose gilt: Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg haben. In anderen Fällen hängt die Übernahme der Kosten (und dadurch auch die Beratung bei uns) von der Höhe des Netto-Haushaltseinkommens ab (siehe Einkommensgrenzen). Wir benötigen von Ihnen für den Antrag der Kostenübernahme   aktuelle Lohn- / Gehaltsabrechnung, auch bei Auszubildenden   Nebeneinkünfte aktuelle Leistungsbescheide Rentenbescheide Krankengeld Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II Sozialhilfe / Grundsicherung Wohngeld aktuelle Bescheinigungen über Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen, Kontoauszüge über tatsächliche Zahlungen Achtung: Sollten Sie nicht alleine im Haushalt leben, benötigen wir die oben genannten Unterlagen für alle im Haushalt lebenden Personen. Fragen und Anregungen an:   schuldnerberatung@ afgworknet.de Aktuelle Termine ACHTUNG: Am Donnerstag,  den 19.04.2012 sind beide Büros der Schuldnerberatung  geschlossen !!!