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Haftungsausschluss
Beratungskosten und Kostenübernahme
Die afg worknet Schuldnerberatung ist staatlich anerkannt gem. § 305 Abs.1, Nr.1 InsO und führt im
Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg die Schuldnerberatung durch.
Voraussetzung ist in jedem Fall: Sie sind in Hamburg gemeldet. Die Beratungskosten werden von der
Stadt Hamburg übernommen, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen. Damit ist die
Beratung für Sie kostenlos.
Für Wohnungslose gilt: Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg haben.
In anderen Fällen hängt die Übernahme der Kosten (und dadurch auch die Beratung bei uns) von der
Höhe des Netto-Haushaltseinkommens ab (siehe Einkommensgrenzen).
Wir benötigen von Ihnen für den Antrag der Kostenübernahme
aktuelle Lohn- / Gehaltsabrechnung, auch bei Auszubildenden
Nebeneinkünfte
●
aktuelle Leistungsbescheide
Rentenbescheide
Krankengeld
Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld II
Sozialhilfe / Grundsicherung
Wohngeld
●
aktuelle Bescheinigungen über
Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen, Kontoauszüge über tatsächliche Zahlungen
Achtung:
Sollten Sie nicht alleine im Haushalt leben, benötigen wir die oben genannten Unterlagen für
alle im Haushalt lebenden Personen.
Fragen und
Anregungen an:
schuldnerberatung@
afgworknet.de
Aktuelle Termine
ACHTUNG:
Am Donnerstag,
den 19.04.2012
sind beide Büros
der Schuldnerberatung
geschlossen !!!